Im und um den Wiener Westbahnhof gilt seit 8. Mai ein Alkoholverbot. Gleichzeitig wurde die Gegend um den Fritz-Imhoff-Park bei der U6-Station Gumpendorfer Straße zur Schutzzone erklärt. Bürgermeister Michael Ludwig und Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl haben die Maßnahmen gemeinsam vorgestellt. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken und insbesondere gegen Drogenkriminalität vorzugehen.
Alkoholverbotszone Westbahnhof
Das Alkoholverbot gilt in den öffentlichen Bereichen des Westbahnhofs und den umliegenden Straßen — darunter Europaplatz, Christian-Broda-Platz, Felberstraße und Neubaugürtel. Ausgenommen sind Lokale und Imbissstände.
Verboten ist nicht nur der Konsum, sondern auch das Mitführen von Alkohol, wenn ein Trinken unmittelbar bevorsteht — etwa das Öffnen einer Flasche oder das Bereithalten eines Getränks. Ein gekauftes Sechsertragerl auf dem Heimweg bleibt erlaubt.
Schutzzone Fritz-Imhoff-Park
Die Schutzzone rund um den Fritz-Imhoff-Park und den Kinderspielplatz soll vor allem Minderjährige schützen und den Drogenhandel im Bereich der U6-Station Gumpendorfer Straße eindämmen. Die Polizei kann Personen rund um die Uhr aus der Zone wegweisen, wenn strafbare Handlungen zu erwarten sind. Nachts bleibt der Park gesperrt. Die Station Gumpendorfer Straße ist nun die einzige U-Bahn-Station Wiens mit einem fixen Sicherheitsstandposten.
General Dieter Csefan, Landespolizeivizepräsident: „Die eingeführte Schutzzone und Alkoholverbotszone sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum nachhaltig zu stärken. Unser klares Ziel ist, dass sich alle Menschen in Wien an öffentlichen Orten sicher und geschützt fühlen können.“
Was bei Verstößen droht
- Erster Verstoß gegen die Schutzzone: bis zu 1.000 Euro Strafe
- Wiederholter Verstoß: bis zu 4.600 Euro Strafe
- Verstöße gegen das Alkoholverbot werden von der Polizei aktiv kontrolliert und angezeigt
Was das für Anrainer und Besucher bedeutet
Wer den Westbahnhof, den Europaplatz oder den Fritz-Imhoff-Park besucht, sollte die neuen Regeln kennen. Für den normalen Alltag — Einkaufen, Durchgehen, U-Bahn fahren — ändert sich nichts. Wer jedoch Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert oder in der Schutzzone auffällig wird, muss mit einer sofortigen Wegweisung und Anzeige rechnen.
Bilanz der ersten Schwerpunktaktion
Am 8. Mai fand eine ganztägige Schwerpunktaktion von Polizei und Stadt Wien statt. Im Vordergrund stand zunächst die Aufklärung über die neuen Regelungen.
Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen: „Die Schwerpunktaktion Sicheres Wien bündelt die Kräfte der Stadt und der Wiener Polizei, um in besonders sensiblen Bereichen nachhaltig für Ordnung zu sorgen. Wien bleibt sicher, weil wir gemeinsam Verantwortung übernehmen.“
Bilanz LPD Wien: 7 Festnahmen nach fremdenrechtlichen Bestimmungen, 58 verwaltungsrechtliche Anzeigen, 15 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, 21 Sicherstellungen von Suchtmitteln, 288 Identitätsfeststellungen sowie 45 Alkovortests.
Bilanz Gruppe Sofortmaßnahmen: 92 kontrollierte Betriebe, 25 Anzeigen nach dem Preisauszeichnungsgesetz, 15 Anzeigen nach der Gewerbeordnung, 112 Beanstandungen durch Mitarbeiter der Wiener Linien.
